Funktionsweise von Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen bestehen aus einem, in der Regel an den Decken installierten Rohrnetz mit Sprinklern. Der einzelne Sprinkler besteht aus einem Ventil, welches mittels Flüssigkeit gefülltem Glasröhrchen verschlossen ist. Wird dieses erwärmt, platzt das Röhrchen, das Ventil öffnet und gibt den Wasserfluss frei. Die übrigen Sprinkler bleiben geschlossen. Über den Sprühteller des Sprinklers erfolgt eine gleichmäßige Verteilung feiner Wassertropfen. Die Sprinkler sind in unterschiedlichen Durchmessern und Auslösetemperaturen verfügbar. Das Sprinklernetz ist in Bereiche einzelner Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe verfügt über eine Alarmventilstation, diese meldet die Auslösung weiter, beispielsweise an eine Brandmeldeanlage oder die Feuerwehr.
Über eine entsprechend der angewandten Richtlinie definierte Betriebsdauer werden die Sprinkler mit Wasser versorgt, in der Regel über ein Wasserreservoir mit Pumpe verteilt.
Sobald der Brand gelöscht und alle Gefahren beseitigt sind, müssen die geöffneten Sprinkler gegen neue ausgetauscht werden. Nach Überprüfung des Rohrnetzes und der Alarmventilstation wird die Anlage wieder befüllt, somit ist der Brandschutz durch die Anlage wieder hergestellt.
Sprinkleranlagen wurden vor über 100 Jahren entwickelt und mit den Jahren auf mehr Sicherheit und höhere Präzision sowie schnellere Auslösung weiterentwickelt. Sie haben sich als langlebiger und zuverlässiger Schutz vor Brandausbreitung erwiesen.
Wie bei allen technischen Anlagen ist die einwandfreie Funktion abhängig von einer fehlerfreien Planung und Montage. Da die Anlagen wenig im Einsatz, aber stets im Bereitschaftszustand sind ist vor allem die regelmäßige Funktionskontrolle und Wartung von höchster Wichtigkeit.
Aus diesem Grund sind regelmäßige Wartungen und Inspektionen Ihrer automatischen Löschanlagen ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres betrieblichen Brandschutzkonzeptes.
Pflichten des Betreibers
Die Landesbauordnungen, die Arbeitsstätten- und auch die Betriebssicherheitsverordnungen fordern vom Betreiber von Gewerbe- und Industriebetrieben, für funktionsfähige Brandschutzmaßnahmen zu sorgen.
Von den Betreibern von Gewerbe- und Industriebetrieben verlangen die Landesbauordnungen, die Arbeitsstätten- und auch die Betriebssicherheitsverordnungen, dass für sie für funktionsfähige Brandschutzmaßnahmen sorgen.
Hierzu gehört nicht nur die fachgerechte Montage von Lösch- und Brandmeldeanlagen, sondern auch die regelmäßige Instandhaltung. Durch kontinuierliche Kontrollen wird sichergestellt, dass die Anlage betriebsbereit bleibt und im Brandfall zuverlässig funktioniert.
Je nach Löschanlage bedeutet das:
• wöchentliche und monatliche Kontrollen
• vierteljährliche, jährliche, 3-Jahres, 5-Jahres und 15-Jahres Inspektionen
• halbjährliche und jährliche Wartungen
• 12,5- und 25-Jahres Überprüfungen
Unsere hohen Qualitätsmaßstäbe entsprechen den Vorgaben des Verbandes der Schadenversicherer (VdS). Wir unterstützen Sie gerne bei den Kontrollen und auch durch Schulung Ihres Personals.